SCHWEIZERISCHES RECHT
Das Ueberlebensmesser das EXTREMROBUST ® ist nicht als eine Waffe betrachtet.
Dennoch ist es als ein gefährlicher Gegenstand betrachtet.
„Als gefährliche Gegenstände gelten Gegenstände wie Werkzeuge, Haushalt- und Sportgeräte, die sich zur Bedrohung oder Verletzung von Menschen eignen.“
Das missbräuchliche Tragen gefährlicher Gegenstände an öffentlich zugänglichen Orten und das missbräuchliche Mitführen gefährlicher Gegenstände in Fahrzeugen ist verboten.
„Das Tragen gefährlicher Gegenstände an öffentlich zugänglichen Orten und das Mitführen solcher Gegenstände in Fahrzeugen ist verboten, wenn :
– nicht glaubhaft gemacht werden kann, dass dies durch die bestimmungsgemässe Verwendung oder Wartung der Gegenstände gerechtfertigt ist; und
– der Eindruck erweckt wird, dass die Gegenstände missbräuchlich eingesetzt werden sollen, insbesondere um damit Personen einzuschüchtern, zu bedrohen oder zu verletzen.“
Meinung
Die Behörde misstraut besonders Personen, die :
– zur Annahme Anlass geben, dass sie sich selbst oder Dritte mit dem gefährlichen Gegenstand gefährden;
– wegen einer Handlung, die eine gewalttätige oder gemeingefährliche Gesinnung bekundet, oder wegen wiederholt begangener Verbrechen oder Vergehen der Behörde bekannt sind. überleben überlebensmesser überlebensspezialist überlebenssituation messer uberleben uberlebensmesser uberlebensspezialist uberlebenssituation switzerinox extremrobust robustiom militär militar pfadfinder survival